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News vom 10.05.2010

Griechenlandhilfe ist verfassungsrechtlich konform

Nachdem sich die Regierung für die Hilfe für Griechenland ausgesprochen hat, erklärte auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Griechenland-Hilfe rechtskonform sei. So erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass die Bundesregierung ihn ihrer Auffassung bestätigt worden sei, berichtete der FOCUS auf seiner Webseite. Damit steht der Auszahlung der Griechenland-Hilfe nun nichts mehr im Weg. Das Bundesverfassungsgericht lehnte durch seine Entscheidung die Eilanträge von fünf Professoren gegen das Hilfspaket ab. Am Samstag letzter Woche wurde der Beschluss des Zweiten Senats veröffentlicht. In ihrer Begründung erklärten die acht Richter, dass ein Stopp der Finanzhilfe die Stabilität der gesamten Währungsunion gefährden könne. In diesem Fall wäre auch Deutschland von schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen betroffen. Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr. Durch die Eilanträge gegen das Hilfspaket für Griechenland wollten ein Juraprofessor und vier Ökonomen erreichen, dass die bundeseigene KfW-Bank Kredite von insgesamt 22,4 Milliarden Euro an Griechenland solange nicht auszahlt, bis über ihre Verfassungsbeschwerde endgültig entschieden ist. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde jedoch vom Zweiten Senat unter Vorsitz von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle abgelehnt. Die Nachteile wurden vom Bundesverfassungsgericht als schwerwiegender beurteilt. Die Gegner der Griechenlandhilfe sind in Karlsruhe keine Unbekannten, denn vier der fünf Professoren waren bereits 1998 gegen die Einführung des Euro vorgegangen. Aber schon damals bliebt ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolglos und wurde einstimmig als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

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